Unfallversicherung
Unfallversicherung – Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Unfallversicherung:
Gesetzliche Unfallversicherung
Sollte Dir ein Unfall direkt auf der UNI / FH passieren oder auf dem direkten Weg dahin bzw. zurück, kannst Du Ansprüche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (das sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) geltend machen, sofern Du wegen des Unfalls bleibende Schäden davonträgst.
Bleibende Schäden nach einem schweren Unfall bedeuten oft hohe Kosten z.B. für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos. Die gesetzliche Unfallversicherung der Hochschule greift nur bei Unfällen auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zur Hochschule.
Studenten sind ähnlich wie Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind, durch die gesetzliche Unfallversicherung der Hochschule für Unfälle und deren Folgen an der Hochschule bzw. auf dem direkten Weg dahin oder nach Hause geschützt.
Versichert sind zum Beispiel:
- Der Besuch von Universitätsbibliotheken
- Der Besuch von Vorlesungen und Seminaren
- Die Teilnahme am Hochschulsport
- Die Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung
- Die Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen ins In- und Ausland, wenn sie von der Hochschule geplant und durchgeführt wird
- Der Aufenthalt im Ausland (bedingt durch die Hochschule), hier bieten die Unfallkassen auch in derartigen Fällen manchmal Schutz.
Damit ist der Versicherungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung bereits weitestgehend erschöpft.
Welche Leistungen gewährt die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung hat bei Eintritt eines versicherten Unfalles die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Studenten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und ihn oder seinen Hinterbliebenen mit Geldleistungen zu entschädigen.
In erster Linie sind das die Heilbehandlungskosten wie ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandsmitteln und Heilmitteln.
Verbleibt nach Ablauf der Heilbehandlung eine dauerhafte Erwerbsminderung ist eine Unfallrente zu zahlen.
Hat ein Student einen versicherten Studienunfall erlitten, so muss er das der Hochschule melden, damit diese eine Unfallmeldung an die Unfallkasse vornehmen kann. Beim Arzt muss er diesen Studienunfall angeben, damit der Arzt die Kosten direkt mit der Unfallversicherung abrechnet. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nämlich vorrangig vor denen der Krankenversicherung.
Das hat auch den Vorteil, dass der Student keine Eigenanteile bei Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln zahlen muss.
Nicht versichert sind während des Studiums z.B.:
- Studienarbeiten außerhalb der Hochschule
- privat organisierte Studienfahrten
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule bzw. zurück nach Hause (z. B. Einkauf)
- Umwege aus privaten Gründen
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule (wie beispielsweise der Mensabesuch)
Also alle Aktivitäten und Unternehmungen privater Art und in der Freizeit die nicht mit dem Studium in Verbindung stehen.
Dummerweise aber geschehen die meisten folgenschweren Unfälle aber außerhalb des Uni Lebens – das Gros der Unfälle ereignet sich gerade in der Freizeit, wo die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht leistet.
Darum ist es außerordentlich ratsam, sich mit einer privaten Unfallversicherung für Studenten ergänzend individuell abzusichern.
Mit unserer sorgsam aus der Fülle der unterschiedlichen Angebote ausgewählten Unfallversicherung für Studenten ist überall auf der Welt für optimale Versorgung gesorgt.
Private Unfallversicherung
Zu den wichtigsten Leistungen der privaten Unfallversicherung gehören neben Einmalzahlungen im Fall der Invalidität auch z.B. die Übernahme der Kosten einer anschließenden Reha-Maßnahme.
Wie hoch die Leistungen der Unfallversicherung für Studenten ausfallen, darüber entscheiden Gliedertaxe und Progression.
Letztere gibt darüber Auskunft, um welchen Faktor die Grundsumme beim Eintritt der Vollinvalidität erhöht wird.
Da die Unfallfolgen in aller Regel hohe Folgekosten nach sich ziehen, raten Experten an dieser Stelle zu einer hohen Progression. Die Gliedertaxe beschreibt, wieviel Prozent der Student bei einer Unfallversicherung von der Grundsumme erhält, wenn “lediglich” einzelne Körperteile betroffen sind (zum Beispiel der linke Arm nach einem Fahrradunfall).
Wichtige Zusatzleistungen der Unfallversicherung für Studenten können auch Ausgaben für kosmetische Operationen und Aufwendungen für Bergungsaktionen sein – für Sportler sicher ein wichtiges Entscheidungskriterium.
Eine private Unfallversicherung für Studenten ist also empfehlenswert.
Zu den wichtigsten Leistungen der Versicherung gehören neben Einmalzahlungen, im Fall der Invalidität, auch eine Übernahme der Kosten aus dem Krankenhausaufenthalt bzw. einer anschließenden Reha-Maßnahme.